Familie und Chancengleichheit

Familie und Chancengleichheit

Wer Familie und Beruf miteinander vereinbaren möchte, muss viele Herausforderungen meistern. Auf dieser Seite finden Sie Unterstützung, Fördermöglichkeiten oder einfach ein paar hilfreiche Tipps, um den Familienalltag besser zu bewältigen. 

Beauftragte für Chancengleichheit

Die Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt (BCA) berät zu allen grundsätzlichen Fragen der Chancengleichheit am Arbeitsmarkt.

 

Sie berät Arbeitgeber, Familien und insbesondere Alleinerziehende zu Themen wie der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und den beruflichen Wiedereinstieg nach einer Familien- oder Pflegephase.

 

Dabei arbeitet sie mit kommunalen und öffentlichen Stellen, Bildungsträgern, Kammern, Vereinen sowie mit verschiedenen regionalen Netzwerken zusammen.

 

Sie ist Ansprechpartnerin für die Themen:

  • Chancengleichheit von Frauen und Männern

  • Vereinbarkeit von Familie und Beruf 

  • beruflicher Wiedereinstieg nach Erziehungs- oder Pflegezeit 

  • Erziehende und pflegende Angehörige 

  • Chancengleichheit bei der Integration von Flüchtlingen und Migranten

Der Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt berät und unterstützt Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie deren Organisationen und andere Interessierte zu Fragen von:

  • Teilzeitausbildung

  • familienorientierter Personalpolitik

Die BCA arbeitet eng mit den regionalen Trägern und Behörden zusammen, die mit fragen der Frauenerwerbstätigkeit befasst sind zusammen, um die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen zu sichern. Außerdem informiert sie über die Situation von Frauen auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt und zeigt mögliche Handlungsbedarfe zum Abbau von Benachteiligungen auf.

 

Ein weiterer Aufgabenschwerpunkt ist die Beratung und Unterstützung der Fach- und Führungskräfte bei der frauen- und familiengerechten Aufgabenerledigung und die Mitwirkung bei der Entwicklung von geschäftspolitischen Konzepten des Jobcenters zur Gleichstellung von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt.

 

Die BCA ist an der Erarbeitung des Arbeitsmarkt- und Integrationsprogrammes des Jobcenters beteiligt.

Häufig gestellte Fragen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Wo finde ich Informationen zum Wiedereinstieg in den Beruf?

Ihren Wiedereinstieg in den Beruf nach einer Familienpause sollten Sie gut planen. Hier finden Sie die wichtigsten Schritte und Möglichkeiten für Ihren Wiedereinstieg.

 

Möglicherweise wollen Sie Ihre Berufsausbildung fortsetzen oder damit beginnen: Mit einer Teilzeit-Ausbildung können sich um die Familie und den Beruf kümmern.

 

Unsere Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt steht Ihnen ebenfalls beratend zur Seite.

Wer hilft mir beim Thema Kinderbetreuung weiter?

Wenn Sie Ihren Job nicht wegen Ihrer Kinder aufgeben wollen oder nach einer Auszeit beruflich wiedereinsteigen möchten, müssen Sie rechtzeitig eine Betreuungsmöglichkeit finden.

 

Die Beratungsfachkräfte in Ihrem Jobcenter oder Ihrer Agentur für Arbeit unterstützen Sie dabei: Sie vermitteln Ihnen Kontakte zu anderen Stellen, wie zum Beispiel dem Jugendamt. Dieses hilft Ihnen bei der Suche nach freien Betreuungsplätzen, zum Beispiel in einer Kita.

 

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Landkreises.

 

Welche Unterstützungsleistungen gibt es für Eltern?

Wenn Sie Ihr Kind selbst betreuen und Ihre Beschäftigung dafür unterbrechen, können Sie Elternzeit beanspruchen. Elternzeit können Sie nehmen, bis Ihr Kind das dritte Lebensjahr beendet hat.

 

Während dieser Auszeit oder auch, wenn Sie in dieser Zeit weniger arbeiten, können Sie Elterngeld beantragen.

 

Tipp: Im Familienportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend finden Sie weitere Informationen zur Elternzeit.

 

Wie kann ich die Pflege eines Angehörigen mit dem Beruf vereinbaren?

Wird ein Familienmitglied pflegebedürftig und soll zu Hause versorgt werden, gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie Sie das mit Ihrem Job vereinbaren können.

 

Pflegeunterstützungsgeld

Wenn Sie wegen eines Pflegefalls kurzzeitig nicht arbeiten, können Sie Pflegeunterstützungsgeld beantragen. Diese Lohnersatzleistung erhalten Sie, wenn Sie eine sofortige berufliche Auszeit von bis zu 10 Tagen nehmen müssen.

 

Das Pflegeunterstützungsgeld können Sie bei der Pflegekasse beantragen.
 

Pflegezeit

Wenn Sie Angehörige länger zu Hause pflegen, können Sie eine Pflegezeit nehmen. Dabei ist eine Freistellung bis zu 6 Monate möglich – entweder vollständig oder in Form einer Arbeitszeitreduzierung.

 

Wichtig: Einen Anspruch auf Pflegezeit haben Sie erst, wenn bei Ihrem Arbeitgeber mehr als 15 Beschäftigte tätig sind.
 

Familienpflegezeit

Familienpflegezeit ist bis zu 24 Monate möglich. Dabei reduzieren Sie Ihre Arbeitszeit bis auf mindestens 15 Stunden pro Woche. Sind Sie zum Beispiel Vollzeit beschäftigt, können Sie während der Familienpflegezeit Ihre Arbeitszeit halbieren.

Während dieser Phase erhalten Sie ein Gehalt in Höhe von 75 Prozent Ihres bisherigen Bruttoeinkommens.

 

Zum Ausgleich müssen Sie im Anschluss an die Pflegephase wieder voll arbeiten. Sie bekommen aber weiterhin nur 75 Prozent des Gehalts. Das gilt so lange, bis Ihr Arbeitszeitkonto wieder ausgeglichen ist.

 

Weitere Informationen zum Pflegeunterstützungsgeld, zur Pflegezeit und Familienpflegezeit finden Sie auf der Seite Vereinbarkeit Pflege, Familie und Beruf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).

Wichtige Anlaufstellen

Wichtige Anlaufstellen im Zusammenhang mit Familie und Chancengleichheit finden Sie auf der Internetseite des Landkreises