Geld zum Wohnen

Geld zum Wohnen
Wenn Sie in einer Wohnung leben, die nach den Richtlinie des Landkreises Altenburger Land angemessen ist, dann werden die Kosten für Ihre Wohnung sowie angemessene Heiz- und Nebenkosten bei Ihrem Leistungsanspruch berücksichtigt.

Wohnen Sie in einer Wohnung, deren Kosten über den angemessenen Richtwerten liegen, dann werden Sie unter Umständen aufgefordert, in eine angemessene Wohnung umzuziehen.

 

Die Angemessenheit einer Wohnung Die Angemessenheit einer Wohnung richtet sich nach der Mietwerttabelle der Verwaltungsrichtlinie zur Gewährung der Leistungen für Unterkunft und Heizung im Rahmen des § 22 SGB II.

Wohngeld

Wenn Ihnen nur wenig Geld im Monat fehlt, können Sie vielleicht Wohngeld bekommen. Den Antrag können Sie auch online beim Landratsamt Altenburger Land einreichen.

 

Das Wichtigste in Kürze zum Thema Wohngeld finden Sie auch auf der Seite der Sozialplattform.

 

Gern können Sie mittels eines Wohngeldrechners Ihren Wohngeldbetrag unverbindlich ermitteln.

Mietschulden, Mahnung, Kündigung oder Räumungsklage

Sie haben Mietschulden? Sie haben eine Mahnung, Kündigung oder Räumungsklage erhalten?

 

Es gibt Möglichkeiten, Ihre Wohnung zu behalten! Holen Sie sich Hilfe! Je früher Sie sich beraten lassen, desto besser.

 

Unter diesem Link finden Sie Rat.