Geld für Kinder

Geld für Kinder
Geld für Kinder, Schülerinnen und Schüler

Gelder aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) sollen helfen, Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringerem Einkommen zu fördern und zu unterstützen. Das Jobcenter Altenburger Land zahlt BuT-Leistungen an Empfänger von Grundsicherungsgeld aus.

 

Die Leistungen für Mittagsverpflegung, Schulbedarf, Schulausflüge usw. können in der Regel Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahren erhalten. Leistungen zur „Teilhabe“, für z.B. die Mitgliedschaft in einem Sportverein oder das Besuchen der Musikschule, gibt es für Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre.

 

Alle BuT-Leistungen gelten mit dem Grundsicherungsgeld-Antrag als beantragt. Die einzelnen Leistungen müssen nur noch näher benannt und nachgewiesen werden.

 

Wenn Ihnen nur wenig Geld im Monat fehlt, können Sie vielleicht den Kinderzuschlag von der Familienkasse bekommen.

 

Schule, Ausbildung

Es stehen unterschiedliche Hilfen bereit, die Sie in Bezug auf Schule und Ausbildung unterstützen können. Hier finden Sie Leistungen, für Schülerinnen und Schüler und (angehende) Auszubildende.